Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf
15 Jahre begrenzt,
danach ist eine Neuausstellung erforderlich.
Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine Prüfung erforderlich.
Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine
müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.