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Informationen zum EU-Führerschein

   
       
 
Führerscheinrecht

 

 

 



 

Am 01.01.1999 wurde eine sehr umfangreiche Neuregelung des Führerscheinrechts eingeführt.
Es ist kein Zwangsumtausch in den neuen EU-Führerhschein vorgesehen. Deshalb bleiben alle bisher ausgestellten Führerscheine auch weiterhin gültig. Eine Einschränkung gilt für Personen über 50 Jahre im Hinblick auf Lkw über 7,5 t und schwere Gespanne.
Ein freiwilliger Umtausch in das neue Dokument ist gegen eine Gebühr von 24 EUR möglich.
Wer einen neuen Führerschein möchte, kann diesen bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen. Er wird dann für die Klassen ausgestellt, die der bisherigen Fahrerlaubnis entsprechen.

Und so sieht der neue Führerschein aus: EU-Führerschein

 
 

 

 

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