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Wichtige Informationen
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Begleitetes Fahren
Wichtig für den jungen Fahrer:
- Mit 16 ½ Jahren kannst Du Dich zur Führerscheinausbildung anmelden
- Mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhälst Du die Prüfbescheinigung.
- Du darfst nur mit einer der angegebenen Begleitpersonen fahren.
- Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhälst Du den EU-Kartenführerschein.
Wichtig für die Begleitpersonen:
- Sie müssen bei der Antragstellung des Fahrschülers namentlich benannt
sein, um in die Prüfbescheinigung eingetragen zu werden.
- Sie haben das 30. Lebensjahr vollendet.
- Sie besitzen seit mindestens fünf Jahren durchgehend eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW).
- Sie haben nicht mehr als 1 Punkt.
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Wenn Du weitere Fragen hast ruf uns an oder komm persönlich vorbei:
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