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Wichtige Informationen

   
       
 
Führerschein mit 17
  Begleitetes Fahren

Wichtig für den jungen Fahrer:

  • Mit 16 ½ Jahren kannst Du Dich zur Führerscheinausbildung anmelden
  • Mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhälst Du die Prüfbescheinigung.
  • Du darfst nur mit einer der angegebenen Begleitpersonen fahren.
  • Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhälst Du den EU-Kartenführerschein.
Wichtig für die Begleitpersonen:
  • Sie müssen bei der Antragstellung des Fahrschülers namentlich benannt
    sein, um in die Prüfbescheinigung eingetragen zu werden.
  • Sie haben das 30. Lebensjahr vollendet.
  • Sie besitzen seit mindestens fünf Jahren durchgehend eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW).
  • Sie haben nicht mehr als 1 Punkt.
 

Wenn Du weitere Fragen hast ruf uns an oder komm persönlich vorbei:

Anmeldung